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Fragen und Antworten
Wie trennt eine Therapiepraxis GKV-, Privat- und Selbstzahlerumsätze?
GKV-Leistungen, gesetzliche Zuzahlungen, Privatleistungen und Selbstzahlerleistungen werden getrennt erfasst. Das Fachsystem verwaltet Verordnung, Leistungsnachweis und fachliche Abrechnung. Diagnosen und Therapiedokumentation bleiben im Fachsystem. Die veröffentlichte FreeFinance-Datenschutzseite untersagt derzeit die Erfassung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Daher gelangen nur neutral referenzierte Finanzdaten ohne Personen- oder Gesundheitsbezug an FreeFinance. Bankbewegungen, offene Posten und EÜR können dort mit diesen Referenzen zusammengeführt werden.
Wie wird die gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel verbucht?
Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen bei Heilmitteln grundsätzlich zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung. Gesetzliche Ausnahmen und eine Zuzahlungsbefreiung bleiben unberührt. Der Heilmittelerbringer zieht die Zuzahlung ein und verrechnet sie mit seinem Anspruch gegen die Krankenkasse. Die Zuzahlung ist kein zusätzliches Honorar. Geleistete Zuzahlungen müssen quittiert werden. FreeFinance kann Zahlung und offenen Restbetrag abgleichen.
Sind therapeutische Leistungen in Deutschland immer umsatzsteuerfrei?
Nein. Umsatzsteuerfrei sind Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG, wenn medizinischer Zweck und erforderliche Berufsqualifikation vorliegen. Wellness, allgemeines Training, Coaching, Seminare, betriebliche Präventionsangebote oder Warenverkauf können steuerpflichtig sein. Gemischte Praxen sollten Leistungsarten, Erlöskonten und Steuerkennzeichen bereits bei Angebot und Rechnung trennen. FreeFinance kann dafür unterschiedliche Steuerschlüssel abbilden.
Darf eine Praxis für einen ausgefallenen Therapietermin pauschal den vollen Preis verlangen?
Ein voller Vergütungsanspruch entsteht bei einem ausgefallenen Termin nicht automatisch. Ein Ausfallhonorar kann im Einzelfall nach § 615 BGB entstehen. Entscheidend sind Behandlungsvertrag, verbindliche Terminvereinbarung und Praxisorganisation. Der Therapeut muss zur Leistung bereit und imstande gewesen sein. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Verdienst sind anzurechnen. Für pauschalierten Schadensersatz in AGB gelten zusätzlich die Grenzen des § 309 BGB.
Welche Patientendaten gehören in die Buchhaltung einer Therapiepraxis?
In die Buchhaltung gehören nur Daten, die für Rechnung, Zahlung und gesetzliche Nachweise erforderlich sind. Diagnosen, Anamnese, Therapieverlauf und medizinische Freitexte bleiben im Fachsystem. Gesundheitsdaten unterliegen Art. 9 DSGVO. Verschlüsselung und Benutzerrechte sind Schutzmaßnahmen, aber keine eigene Rechtsgrundlage. Die veröffentlichte FreeFinance-Datenschutzseite untersagt derzeit die Erfassung von Gesundheitsdaten. Deshalb werden dort nur Finanzdaten ohne Personen- oder Gesundheitsbezug verarbeitet.
Wie arbeiten PVS (Praxisverwaltungssystem) und FreeFinance ohne doppelte Datenerfassung zusammen?
Das PVS (Praxisverwaltungssystem) bleibt führend für Verordnung, Leistung und Patientenakte. Eine automatisierte Übergabe setzt eine konkret eingerichtete und vertraglich freigegebene Schnittstelle voraus. Die FreeFinance-Gesundheitsseite nennt dafür REST API und HL7 FHIR. Die veröffentlichte FreeFinance-Datenschutzseite untersagt derzeit Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Bis zur schriftlichen Klärung werden nur Finanzdaten ohne Personen- oder Gesundheitsbezug übertragen. Datenfelder, Verantwortlichkeiten, Storno, Teilzahlung und Korrekturrechnung werden für die konkrete Integration verbindlich festgelegt.
Wie werden gemeinsame Kosten einer therapeutischen Praxisgemeinschaft organisiert?
Eine Praxisgemeinschaft sollte Kostentragung und Verteilungsschlüssel schriftlich regeln. Die beteiligten Praxen bleiben wirtschaftlich und fachlich selbstständig. Jeder Therapeut führt eigene Umsätze, Rechnungen, Bankbewegungen und Patientenunterlagen. Eine gemeinsame Kostengesellschaft kann zusätzliche eigene Buchführungspflichten haben. Belege müssen dem tatsächlichen Leistungsempfänger und Kostenträger zugeordnet werden. Kostenstellen unterstützen die interne Auswertung, ersetzen aber keine korrekte Beleg- und Vertragslage.