Einkommensteuervorauszahlung ⇒ Pflichten, Berechnung & Fälligkeit

Die Einkommensteuervorauszahlung hilft, die Steuerlast gleichmäßig über das Kalenderjahr zu verteilen, Nachzahlungen zu vermeiden und die Finanzen zu planen. Sie betrifft vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, deren Einkommen nicht automatisch über eine Lohnabrechnung versteuert wird.

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Einkommensteuervorauszahlung – auf einen Blick

Wer ist verpflichtet, Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten?Einkommensteuervorauszahlungen betreffen vor allem Personen, bei denen die Einkommensteuer nicht bereits vollständig über den Lohnsteuerabzug oder andere Steuerabzugsverfahren abgeführt wird.
Wie werden Einkommensteuervorauszahlungen berechnet?Einkommensteuervorauszahlungen werden auf Basis des Vorjahreseinkommens oder erwarteter Gewinne festgesetzt.
Wann sind Einkommensteuervorauszahlungen fällig?Einkommensteuervorauszahlungen sind vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.
Wie lassen sich nachträgliche Einkommensteuervorauszahlungen vermeiden?Nachträgliche Vorauszahlungen lassen sich vermeiden, indem Mehreinkünfte frühzeitig gemeldet und ggf. über ELSTER ein Anpassungsantrag gestellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Einkommensteuervorauszahlung und einer Steuererklärung?Die Einkommensteuervorauszahlung schätzt die Einkünfte und Vorauszahlungen im laufenden Jahr, die Steuererklärung rechnet das vergangene Jahr ab.
Einkommensteuervorauszahlung

Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine vorab zu leistende Zahlung auf die voraussichtlich anfallende Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen. Sie wird vom Finanzamt festgesetzt, wenn zu erwarten ist, dass die Steuerschuld eine bestimmte Höhe überschreitet und ist in der Regel vierteljährlich zu entrichten. Ziel ist es, die Steuerlast gleichmäßig über das Jahr zu verteilen und hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Was ist die Einkommensteuer und wie funktioniert sie?

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen von Privatpersonen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs) zahlen dagegen die Körperschaftsteuer.

Grundsätzlich muss in Deutschland jede Art von Einkommen versteuert werden. Die genaue Berechnung und die Regeln dafür sind im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt.

Einkommensteuervorauszahlungen: Wer muss sie leisten?

Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer müssen vor allem Personen leisten, die keine Lohnsteuer zahlen und ihr Einkommen selbstständig erwirtschaften. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und Gewerbetreibende.

  • Im Unterschied zu Arbeitnehmern wird bei ihnen nicht automatisch monatlich die Steuer vom Einkommen abgezogen, daher müssen sie selbst Vorauszahlungen leisten.
  • Liegt das zu versteuernde Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag für 2026 (12.348 Euro, vgl. § 32a Abs. 1 EStG), fällt keine Einkommensteuer an und es müssen daher auch keine Vorauszahlungen geleistet werden.
  • Vorauszahlungen werden nur dann festgesetzt, wenn die Steuerlast im Kalenderjahr mindestens 400 Euro beträgt und jede einzelne Quartalsrate mindestens 100 Euro ausmacht (§ 37 Abs. 5 Satz 1 EStG).

Entwicklung des Grundfreibetrags seit 2026

JahrGrundfreibetrag (Ledige)
202612.348 Euro
202512.096 Euro
202411.784 Euro

Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer: Berechnung, Kontrolle und Anpassung

Einkommenssteuervorauszahlungen werden auf Basis des Vorjahreseinkommens oder der erwarteten Gewinne festgesetzt und bei Änderungen der Einnahmen angepasst.

Ermittlung und Prüfung der Einkommensteuervorauszahlungen

Die Höhe wird auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens (zvE) des Vorjahres ermittelt.

  • Die Berechnung berücksichtigt dabei auch Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.
  • Das Finanzamt geht davon aus, dass sich das Einkommen im laufenden Jahr ähnlich entwickelt, teilt die Summe in vier gleiche Quartalsraten und legt diese im Vorauszahlungsbescheid fest.
  • Der Betrag des Vorjahres ist im aktuellen Steuerbescheid zu finden. Liegen keine ausreichenden Angaben vor, kann das Finanzamt die Einkünfte gemäß § 162 AO schätzen.

Einkommensteuer bei Beginn der Selbstständigkeit

  • Bei Beginn einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Darin werden die voraussichtlichen Gewinne angegeben.
  • Auf Grundlage dieser Angaben setzt das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen an und informiert über die festgesetzten Beträge im Vorauszahlungsbescheid.

Antrag auf Herabsetzung bei geänderten Einnahmen

  • Wenn sich die tatsächlichen Einnahmen im Laufe des Jahres deutlich verändern, können die Vorauszahlungen zu hoch sein, zum Beispiel bei rückläufigen Einnahmen, Krankheit, Wechsel der Steuerklasse oder außergewöhnlichen Ausgaben.
  • In diesem Fall kann ein Antrag auf Herabsetzung beim Finanzamt gestellt werden, entweder über ELSTER oder formlos per Post.
  • Im Antrag sind die Gründe detailliert darzustellen und relevante Nachweise beizufügen. Nach Prüfung erhält man einen neuen Vorauszahlungsbescheid. Bereits gezahlte Raten werden mit den kommenden, angepassten Zahlungen verrechnet.

Einkommensteuervorauszahlungen: Fälligkeit und Ausnahmen

Standardmäßig werden die Abschlagszahlungen vierteljährlich fällig, und zwar am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen richtet sich nach § 220 AO und wird im Vorauszahlungsbescheid festgelegt.

Termine der Einkommensteuervorauszahlungen

VorauszahlungFälligkeitsdatum
1. Quartal10. März
2. Quartal10. Juni
3. Quartal10. September
4. Quartal10. Dezember

Hinweis: Da das Finanzamt vor Fälligkeit keine Erinnerung verschickt, können verspätete Zahlungen zu Gebühren führen. Es empfiehlt sich daher ein Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag zur fristgerechten Anrechnung.

Nachträgliche Vorauszahlungen: Frühzeitig reagieren

Selbst wenn die Vorauszahlungen pünktlich und vierteljährlich geleistet werden, kann es vorkommen, dass die Beträge der einzelnen Quartale unterschiedlich sind, insbesondere zu Beginn des Jahres.

  • Der Grund: Die Einkommensteuererklärung des Vorjahres ist zu Beginn des Jahres in manchen Fällen noch nicht abgeschlossen. Der Steuerbescheid kommt häufig erst in der zweiten Jahreshälfte. Erst dann werden die tatsächlichen Vorauszahlungsbeträge berechnet.
  • Stellt das Finanzamt fest, dass die bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig waren, kann es eine nachträgliche Vorauszahlung festsetzen. Diese wird zusätzlich zu den regulären vier Quartalszahlungen verlangt.
  • Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und die Pflicht zur korrekten Vorauszahlung zu erfüllen, ist bei erwarteten Mehreinkünften frühzeitig das Finanzamt zu informieren. Eine passende Buchhaltungssoftware erleichtert es, die Einnahmen laufend zu überwachen und rechtzeitig einen Anpassungsantrag zu stellen.

Unterschied: Einkommensteuervorauszahlungen vs. Steuererklärung

Einkommensteuervorauszahlungen basieren auf einer Schätzung der Einkünfte im laufenden Jahr und werden vorab geleistet, während die Steuererklärung die tatsächlichen Einkünfte des vergangenen Jahres erfasst und die endgültige Steuer festlegt.

  • Einkommensteuervorauszahlungen dienen dazu, die voraussichtliche Steuerlast bereits im laufenden Jahr anteilig zu begleichen. Sie werden auf Grundlage der Einkünfte des Vorjahres oder einer aktuellen Schätzung festgesetzt und vom Finanzamt im Vorauszahlungsbescheid festgelegt.
  • Die Steuererklärung hingegen ist die abschließende Abrechnung für das vergangene Jahr. Auf ihrer Basis ermittelt das Finanzamt die tatsächliche Steuerschuld oder eine mögliche Erstattung. Daher ist es wichtig, alle Angaben vollständig und korrekt zu machen, um Nachzahlungen oder Strafgebühren zu vermeiden.

Vergleich: Einkommensteuervorauszahlungen vs. Steuererklärung

MerkmalEinkommensteuervorauszahlungenSteuererklärung
ZweckVorauszahlung der voraussichtlichen SteuerlastEndgültige Abrechnung
ZeitraumLaufendes JahrVergangenes Jahr
FunktionVerteilung der Steuerlast, Vermeidung hoher NachzahlungenBerechnung der tatsächlichen Steuerschuld
VerbindlichkeitVorläufig (anpassbar)Endgültig, verbindlich

6 Typische Fehler vermeiden bei der Einkommensteuervorauszahlung – mit Praxistipps

Fehler bei der Einkommensteuervorauszahlung können hohe Steuernachzahlungen oder Mahngebühren zur Folge haben. Die häufigsten Fehler entstehen durch ungenaue Schätzungen, verpasste Zahlungstermine oder unvollständige Angaben zu Einkünften und Steuerabzugsbeträgen.

1. Fehler bei der Berücksichtigung von Freibeträgen

Viele Steuerzahler übersehen den Grundfreibetrag oder andere steuerliche Freibeträge, sodass Vorauszahlungen zu hoch ausfallen. Diese sollten geprüft und gegebenenfalls beim Finanzamt geltend gemacht werden.

2. Unklare Aufteilung bei gemischten Einkünften

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Arbeitslohn oder Forstwirtschaft werden oft nicht korrekt aufgeteilt. Alle Einkunftsarten sind klar zu dokumentieren, um Fehlberechnungen zu vermeiden. Auch die Anrechnung von Sonderzahlungen, Freibeträgen und bereits geleisteten Vorauszahlungen muss korrekt erfolgen, damit der Einkommensteuerbescheid stimmt.

3. Vergessene Sonderzahlungen oder Bonuszahlungen

Einmalige Zahlungen wie Boni, Abfindungen oder Ausschüttungen werden häufig nicht berücksichtigt. Diese Zahlungen sollten in die Schätzung aufgenommen werden, damit Folgezahlungen oder zusätzliche Steuernachzahlungen vermieden werden.

4. Keine Anpassung bei Steuerabzugsbeträgen

Bei mehreren Arbeitsverhältnissen oder geänderter Steuerklassenkombination werden Steuerabzugsbeträge manchmal nicht berücksichtigt. Die Beträge sollten geprüft und bei Bedarf angepasst werden, um eine Über- oder Unterzahlung während des Veranlagungszeitraums zu vermeiden.

5. Kommunikation mit der Finanzbehörde verzögern

Änderungen an Einnahmen oder Ausgaben werden zu spät gemeldet oder Anträge nicht rechtzeitig eingereicht. Alle Anpassungen sollten frühzeitig schriftlich oder über ELSTER eingereicht werden, mindestens zwei Monate vor dem nächsten Zahlungstermin, um Nachzahlungen bei der Festsetzung im Einkommensteuerbescheid zu vermeiden.

6. Vorauszahlungsbescheid nicht prüfen

Fehler bei der Berechnung sind möglich. Daher sollte der Bescheid genau geprüft und bei Unstimmigkeiten innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden. Zudem kann sich die Festsetzung später noch ändern, insbesondere wenn der Bescheid nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

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Häufig gestellte Fragen

Eine Einkommensteuervorauszahlung kann überraschend wirken, wenn die Steuerlast des Vorjahres höher war als eigentlich erwartet. Die genauen Beträge werden oft erst mit dem Steuerbescheid des Vorjahres festgelegt, der manchmal erst Monate nach Jahresbeginn eintrifft. Stellt das Finanzamt fest, dass die bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig waren, wird eine nachträgliche Zahlung festgesetzt.

Steuerpflichtige müssen Vorauszahlungen leisten, um die Einkommensteuer gleichmäßig über das Kalenderjahr zu verteilen. Die Finanzbehörde setzt die Höhe der Vorauszahlungen auf Basis der Schätzung des voraussichtlichen Einkommens für den laufenden Veranlagungszeitraum fest, häufig orientiert an der tatsächlichen Steuerlast des Vorjahres. Dies betrifft speziell Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, aber auch bestimmte Einkünfte aus Forstwirtschaft oder anderen land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Das Finanzamt verlangt Vorauszahlungen gemäß § 37 Abs. 5 Satz 1 EStG, wenn die Steuerlast im Vorjahr mindestens 400 Euro betrug. Außerdem muss jeder Vorauszahlungszeitpunkt mindestens 100 Euro betragen. Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag, sind Vorauszahlungen nicht erforderlich.

Das Finanzamt berechnet die Vorauszahlungen auf Grundlage der Einkünfte des Vorjahres. Dabei werden auch Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Die festgesetzte Summe wird dann in vier gleichen Raten fällig. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Eine vollständige Ablehnung ist grundsätzlich nicht möglich, da Vorauszahlungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Allerdings kann die Höhe der Vorauszahlung angepasst werden, wenn das Einkommen voraussichtlich deutlich niedriger ausfällt. Dafür muss ein Antrag auf Anpassung beim Finanzamt gestellt werden. Der Antrag sollte idealerweise mindestens zwei Monate vor der nächsten Fälligkeit erfolgen.

Vorauszahlungen lassen sich nicht vollständig umgehen, können aber angepasst werden, wenn das Einkommen geringer ausfällt. Außerdem hilft es, erwartete Mehreinkünfte frühzeitig dem Finanzamt zu melden. Auf diese Weise wird vermieden, dass nachträglich zusätzliche Zahlungen fällig werden. Praktisch ist ein Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag, um Zahlungen pünktlich zu leisten und zusätzliche Gebühren zu vermeiden.

Quellen