Bezugskosten: Definition & Erklärung

Als Bezugskosten bezeichnet man jene Kosten, die durch das Beschaffen von Waren für das Unternehmen entstehen.

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Bezugskosten – auf einen Blick

Die 3 wichtigsten Fakten zu Arbeitsverträgen

Definition

Im Zuge der Beschaffung von Material oder Fertigerzeugnissen entstehen einem Unternehmen Kosten - das betrifft insbesondere den Beschaffungsvorgang von Fertigerzeugnissen wie Anlagen und von Materialien wie Rohstoffen, Hilfsstoffen, etc. in Erzeugungsbetrieben. Diese Kosten werden als Bezugskosten bezeichnet, da sie durch den Bezugsvorgang, also im Zuge der Anschaffung, von Waren entstehen.

Buchhaltung

Einkaufspreis wird zuzüglich der Bezugskosten erfasst, daher müssen die Bezugskosten ebenfalls auf dem Konto HW-Vorrat verbucht werden.

Versandkosten

Versandkosten sind kein Teil der Bezugskosten.

Als Bezugskosten bezeichnet man jene Kosten, die durch das Beschaffen von Waren entstehen.

Die Bezugskosten

Muss etwas gezahlt werden, sodass Waren oder Ähnliches zum Unternehmen geliefert werden, spricht man von Bezugskosten.

Bezugskosten: Erklärung

Bezugskosten sind insbesondere: Frachten, Rollgeld, Zoll und sonstige Grenzabgaben, Provisionen und Prämien für die Transportversicherung.

Einstandspreis

Die gekauften Waren sind mit dem Einstandspreis, das heißt dem Einkaufspreis zuzüglich sämtlicher Bezugskosten, zu erfassen; es müssen daher die Bezugskosten, soweit sie die eingekauften Waren betreffen, ebenfalls auf dem Konto HW-Vorrat verbucht werden. Die Bezugskosten müssen aktiviert werden.

Versandkosten: Definition

Versandkosten sind jene Kosten, die mit der Versendung von Waren an Kunden entstehen. Versandkosten sind unter anderem: Ausgangsfrachten, Rollgeld, Paketporti, Provisionen und Versicherungsprämien.

Verbuchung von Versandkosten

Grundlage für die Verbuchung bilden die Rechnungen der Frachtführer, der Spediteure und der Post. Trägt der Verkäufer die Versandkosten, so stellen sie einen Aufwand dar und sie müssen auf dem entsprechenden Konto verbucht werden.

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Häufige Fragen

Bezugskosten fallen beim Kauf von Waren oder ähnlichem einer Firma an. Die Firma trägt sie zunächst selbst und preist sie letztendlich in den Fertigproduktpreis ein. Versandkosten sind separat zu behandeln und werden nicht in den Produktpreis eingerechnet. Je nach Vertrag trägt sie der Käufer oder Verkäufer.