Ein Kleingewerbe ist ein kleines Unternehmen ohne kaufmännische Pflichten; ein Kleinunternehmer ist eine Person mit einem steuerlichen Sonderstatus nach §19 UStG, die auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist.
Kleingewerbe: Regeln, Steuern & Vorteile (+ Unterschied zur Kleinunternehmerregelung)
Ein Kleingewerbe zu gründen, ermöglicht den Einstieg in die Selbstständigkeit mit vergleichsweise geringem bürokratischem Aufwand und überschaubaren Kosten. Dabei ist zu beachten, dass ein Kleingewerbe nicht automatisch die Kleinunternehmerregelung einschließt, die ausschließlich die Umsatzsteuer betrifft.
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Zum Inhalt dieses Artikels
- Kleingewerbe – auf einen Blick
- Kleingewerbe und Kleinunternehmer: Unterschiede und Regelungen im Überblick
- Rechtsformen und Haftung im Kleingewerbe
- Wann gilt ein Gewerbe als Kleingewerbe?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: Kleingewerbe anmelden
- Kleingewerbe: Steuern im Überblick
- Kleingewerbe gründen: Vorteile und Risiken
- Buchhaltung im Kleingewerbe: EÜR als Standard, Bilanzierung optional
- Ist ein Kleingewerbe die richtige Wahl?
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Kleingewerbe – auf einen Blick
| Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer? | Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb mit unter 800.000 Euro Jahresumsatz oder weniger als 80.000 Euro Jahresgewinn ohne kaufmännische Pflichten, während der Status Kleinunternehmer eine steuerliche Regelung ist, die die Umsatzsteuer betrifft. |
| Welche Rechtsformen gelten für ein Kleingewerbe? | Ein Kleingewerbe wird meist als Einzelunternehmen oder GbR geführt, wobei die Betreiber persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haften. |
| Wie läuft die Anmeldung eines Kleingewerbes ab? | Ein Kleingewerbe wird angemeldet, steuerlich erfasst, bei der IHK/HWK und Berufsgenossenschaft gemeldet, auf Genehmigungen geprüft und mit passenden Versicherungen abgesichert. |
| Welche Steuern fallen für ein Kleingewerbe an? | Ein Kleingewerbe zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn, ggf. Umsatzsteuer (außer bei der Kleinunternehmerregelung) und Gewerbesteuer ab einem Freibetrag von 24.500 €. |
| Welche Vor- und Nachteile hat ein Kleingewerbe? | Ein Kleingewerbe ermöglicht eine einfache, kostengünstige Gründung mit vereinfachter Buchführung, bringt aber persönliche Haftung und begrenzte rechtliche Flexibilität mit. |
Ein Kleingewerbe ist eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit mit geringem Umfang. Kleingewerbetreibende profitieren von vereinfachten steuerlichen und buchhalterischen Regelungen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb sowohl hinsichtlich Umsatz als auch Organisation klein bleibt.
Kleingewerbe und Kleinunternehmer: Unterschiede und Regelungen im Überblick
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein kleines gewerbliches Unternehmen, das so überschaubar ist, dass es keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb benötigt. Deshalb müssen die Betreiber nicht die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) oder andere kaufmännische Regelungen einhalten.
Was ist ein Kleinunternehmer?
Der Begriff Kleinunternehmer ist gesetzlich klar definiert und betrifft speziell die Umsatzsteuerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Kleinunternehmer erzielen zwar Umsätze, müssen aber auf ihren Kleinunternehmer-Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, solange die gesetzlichen Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Wichtig: Die Begriffe werden häufig synonym verwendet, doch nicht jedes Kleingewerbe nutzt automatisch die Kleinunternehmerregelung. Ein Betreiber eines Kleingewerbes kann die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer nutzen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer – auf einen Blick
| Merkmal | Kleingewerbe | Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 1 Abs. 2 HGB | § 19 UStG |
| Worum geht es? | Handels- und Buchführungsrecht | Umsatzsteuerrecht |
| Grenzwert | Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 € (seit 2024) | Vorjahr > 25.000 € oder lfd. Jahr > 100.000 € (seit 2025) |
| Handelsregisterpflicht | ❌ | ❌ |
| Doppelte Buchführung | ❌ | ❌ |
| Umsatzsteuer auf Rechnungen | ✅ | ❌ |
| Vorsteuerabzug möglich | ✅ | ❌ |
Rechtsformen und Haftung im Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe wird meist als Einzelunternehmen geführt, kann aber auch gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben werden.
- In beiden Fällen haften die Betreiber persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
- Kapitalgesellschaften wie die UG oder die GmbH zählen nicht zu den Kleingewerben, da sie automatisch ins Handelsregister eingetragen werden und strengen Buchführungspflichten unterliegen.
- Für ein Kleingewerbe ist ein Eintrag ins Handelsregister in der Regel nicht erforderlich.
- Entscheidet man sich freiwillig dafür, gilt man als Kannkaufmann (§ 2 HGB): Man darf eine kaufmännische Firma führen, unterliegt dann aber auch den Pflichten des Handelsgesetzbuches.
Wann gilt ein Gewerbe als Kleingewerbe?
Ob ein Gewerbe als Kleingewerbe eingestuft wird, hängt vor allem vom Umsatz ab. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Voraussetzungen:
- Ein Gewerbe verliert den Status Kleingewerbe, sobald der Jahresumsatz 800.000 € oder der Gewinn 80.000 € übersteigt.
- Überschreitet ein Einzelunternehmen diese Grenzen, muss es umfirmiert werden zum eingetragenen Kaufmann (e.K.), eine GbR wird zur OHG.
- Ab diesem Zeitpunkt gelten umfangreichere kaufmännische Pflichten, wie die Buchführung nach Handelsgesetzbuch (HGB) und die Bilanzierung.
- Neben dem Umsatz spielen auch weitere Kriterien eine Rolle, die ein Kleingewerbe von einem regulären Gewerbe unterscheiden. Dazu gehören die Art der Tätigkeit, das Betriebsvermögen sowie der Umfang des Betriebs, zum Beispiel die Anzahl der Beschäftigten, Filialen und das Anlage- und Umlaufvermögen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Kleingewerbe anmelden
Unsere Anleitung fasst die wichtigsten Schritte für angehende Gewerbetreibende zusammen, von der Anmeldung beim Gewerbeamt über die steuerliche Erfassung bis hin zu Pflichtmitgliedschaften und erforderlichen Genehmigungen.
Schritt 1: Gewerbe anmelden
Zunächst wird das Kleingewerbe beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt angemeldet. Die Gewerbeanmeldung ist unkompliziert und vergleichsweise kostengünstig – die Gebühren liegen je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro. Dabei werden persönliche Daten, die Art des Gewerbes sowie die Betriebsstätte erfasst.
Schritt 2: Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung übersendet das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier werden Angaben zur Steuerpflicht gemacht, z. B. zur Nutzung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG sowie zu den relevanten Steuerarten wie Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Schritt 3: Mitgliedschaft bei IHK oder HWK
Nach der Anmeldung folgt ein Schreiben der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Die Mitgliedschaft ist Pflicht. Für Kaufleute ist zusätzlich die Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Eine freiwillige Eintragung ist möglich, wird in der Praxis aber meist nicht empfohlen.
Schritt 4: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Unternehmer müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Dies ist besonders wichtig für das Handwerk, die produzierende Industrie oder körperlich aktive Tätigkeiten. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung und schützt Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen.
Schritt 5: Prüfung auf erforderliche Genehmigungen
Vor Aufnahme der Tätigkeit ist zu prüfen, ob das Gewerbe erlaubnispflichtig ist. Für erlaubnispflichtige Gewerbe ist die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis zwingend, bevor die Tätigkeit gestartet werden darf.
Schritt 6: Anträge bei Versicherungen und Behörden
Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ist es wichtig, die passenden Versicherungen abzuschließen, zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht oder eine freiwillige Rentenversicherung. Auch notwendige Behördengänge, wie Genehmigungen oder Eintragungen, sollten frühzeitig erledigt werden. Hauptberuflich Selbstständige müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat kranken- und pflegeversichern.
Kleingewerbe: Steuern im Überblick
Auch ein Kleingewerbe wird steuerlich wie ein normales Unternehmen behandelt. Sämtliche Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben werden, unabhängig davon, ob die Tätigkeit im Neben- oder Hauptberuf ausgeübt wird.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer fällt auf den Gewinn des Gewerbes an, der sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben ergibt. Zur Berechnung wird meist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) genutzt. Die fällige Steuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungen geleistet. Liegt das Gesamteinkommen unter dem jeweiligen Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), entfällt die Einkommensteuer einschließlich der Vorauszahlungen.
Umsatzsteuer
Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden (19 % bzw. 7 %). Die eingenommene Umsatzsteuer ist ein Durchlaufposten und wird monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt abgeführt. Die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden, wodurch sich die eigene Steuerlast verringert.
Kleinunternehmerregelung
Unterliegt das Kleingewerbe der Kleinunternehmerregelung, muss keine Umsatzsteuer berechnet oder abgeführt werden, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr unter 100.000 € liegt. Der Vorsteuerabzug entfällt jedoch in diesem Fall. Überschreiten die Umsätze die Grenzen, entfällt der Kleinunternehmerstatus, und die Regelbesteuerung tritt in Kraft, wodurch Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt fällig wird.
Gewerbesteuer
Grundsätzlich fällt auch Gewerbesteuer an, ausgenommen bei Freiberuflern sowie Land- und Forstwirten. Für Kleingewerbetreibende gilt ein Freibetrag von 24.500 €, erst darüber wird Gewerbesteuer fällig. Die Höhe hängt vom Gewerbeertrag, möglichen Kürzungen oder Hinzurechnungen, dem Freibetrag und dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Die Zahlung erfolgt ebenfalls vierteljährlich an die Kommune.
Kleingewerbe gründen: Vorteile und Risiken
Die Struktur eines Kleingewerbes ist bewusst einfach gehalten, was finanzielle Erleichterungen, Zeitersparnis und geringe Bürokratie ermöglicht. Bei wachsendem Geschäft können Einschränkungen auftreten, die beachtet werden sollten.
Vorteile eines Kleingewerbes
- Günstige und unkomplizierte Gründung: Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist schnell und kostengünstig. Es wird kein Mindestkapital benötigt, und die Buchführung ist stark vereinfacht: Eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) genügt, Bilanzierung oder Inventur sind nicht erforderlich.
- Steuerliche Erleichterungen: Bis zu einem Jahresgewinn von 24.500 € fällt keine Gewerbesteuer an. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist zudem von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
- Zeit- und Arbeitsersparnis: Jahresabschlüsse müssen nicht veröffentlicht werden, sodass bürokratischer Aufwand und zusätzliche Formalitäten entfallen. Auch die Erstellung von Inventuren oder detaillierten Abgrenzungen von Forderungen und Verbindlichkeiten ist nicht notwendig.
Nachteile eines Kleingewerbes
- Haftung mit dem Privatvermögen: Der Betreiber trägt die volle Verantwortung und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, was ein höheres persönliches Risiko bedeutet.
- Eingeschränkte rechtliche Flexibilität: Da das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann es nicht als eigenständige Firma auftreten. Die Geschäftsbezeichnung muss den vollständigen Namen des Inhabers enthalten, wodurch die rechtliche Gestaltung eingeschränkt ist.
- Begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten: Kleingewerbe können keine Investorengelder aufnehmen oder Anteile verkaufen, da keine Kapitalgesellschaft vorliegt. Dadurch ist die Finanzierung durch externe Partner stark eingeschränkt, was das Wachstumspotenzial begrenzt.
Buchhaltung im Kleingewerbe: EÜR als Standard, Bilanzierung optional
Für Kleingewerbetreibende ist die Gewinnermittlung überschaubar: In der Regel genügt die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), um den Jahresgewinn zu ermitteln. Dennoch entscheiden sich manche Selbstständige freiwillig für eine Bilanzierung, um mehr Transparenz und bessere Planungsmöglichkeiten zu erhalten.
Gewinnermittlung im Kleingewerbe: Einfach mit der EÜR
- Für den Jahresabschluss eines Kleingewerbes reicht die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus. Der Gewinn wird dabei durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Eine aufwendige Buchführung ist nicht erforderlich.
- Kleingewerbetreibende sind zudem nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. In der Praxis bedeutet das, dass häufig ein Geschäftskonto ausreicht, über das alle Einnahmen und Ausgaben abgewickelt werden.
Freiwillige Bilanzierung: Wann sie sinnvoll sein kann
Trotz der einfachen Gewinnermittlung per EÜR kann eine freiwillige Bilanzierung sinnvoll sein, insbesondere bei wachsenden Unternehmen oder steigenden Gewinnen.
Eine Bilanz bietet unter anderem folgende Vorteile:
- Sie schafft eine detailliertere Übersicht über die finanzielle Lage des Unternehmens und kann die Außenwirkung, etwa gegenüber Banken, verbessern.
- Sie ermöglicht eine fundiertere Planung und erleichtert den Vergleich mit anderen Unternehmen.
- Sie eröffnet zusätzliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
- Sie erlaubt die Bildung von Rückstellungen, um zukünftige Ausgaben frühzeitig zu berücksichtigen.
Tipp: Eine Buchhaltungssoftware kann die Erstellung der Bilanz deutlich vereinfachen, indem sie Daten automatisch zusammenführt, Reports erstellt und Fehlerquellen minimiert.
Ist ein Kleingewerbe die richtige Wahl?
Bevor ein Kleingewerbe gegründet wird, lohnt es sich als Gründer, sich Gedanken zu machen, ob diese Unternehmensform zu den Zielen, zur Absicherung des eigenen Lebensunterhalts und zum geplanten Engagement passt.
Der folgende Überblick hilft dabei, die wichtigsten Entscheidungen einzuschätzen.
1. Nebenberuflich oder hauptberuflich?
- Nebenberuflich: Ideal, um Erfahrungen zu sammeln, die Geschäftsidee zu testen und das Risiko gering zu halten. Wer nebenberuflich Geld verdient, setzt nichts aufs Spiel, da der Hauptjob den Lebensunterhalt sichert und die Sozialversicherung weiterhin besteht.
- Hauptberuflich: Eignet sich für Gründer, die vollständig auf die Selbstständigkeit setzen wollen. Hier sind höhere Anforderungen an Umsatzplanung, Haftung, Organisation und Versicherungen zu berücksichtigen.
2. Wann ein Kleingewerbe passt
Ein Kleingewerbe ist besonders sinnvoll für Menschen, die:
- ein Geschäftsmodell zunächst testen möchten,
- zusätzliches Einkommen erzielen wollen,
- flexible Arbeitszeiten benötigen, z. B. um Familie, Studium oder Teilzeitjob zu vereinbaren.
Typische Zielgruppen:
- Studierende,
- Rentner/Ruheständler,
- junge Eltern,
- Teilzeitbeschäftigte.
Ein Kleingewerbe erlaubt den Einstieg ohne großen Druck, bietet einfache Bürokratie, steuerliche Erleichterungen und die nötige Flexibilität.
3. Wann eine andere Unternehmensform sinnvoll ist
Wer größere Umsätze plant, Dienstleistungen mit hohem Haftungsrisiko anbietet oder mehrere Geschäftspartner hat, sollte eine andere Rechtsform prüfen (z. B. GmbH, UG, GbR). Diese bieten:
- besseren Schutz vor Risiken,
- organisatorische Flexibilität,
- einfachere Einbindung von Partnern und Investoren.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ein Kleingewerbe verdienen?
Ein Kleingewerbe hat keine feste Verdienstgrenze, da sowohl Umsatz als auch Gewinn variieren können. Entscheidend ist jedoch, ob bestimmte Gewinngrenzen und Umsatzschwellen überschritten werden, ab denen das Unternehmen nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Seit 2024 liegt diese Grenze bei einem Jahresumsatz von 800.000 € oder einem Gewinn von 80.000 €.
Wie teuer ist ein Kleingewerbe im Monat?
Die monatlichen Kosten für ein Kleingewerbe sind oft relativ gering. Fixkosten können z. B. aus Versicherungen, Software, Buchhaltung oder Kontoführungsgebühren bestehen. Viele starten mit unter 50–100 € im Monat, je nach Branche auch mehr. Zusätzlich können variable Kosten entstehen, etwa für Material oder Werbung. Steuern fallen erst an, wenn Sie tatsächlich Gewinn machen.
Bis wann ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
in Kleingewerbe ist nicht vollständig steuerfrei, es gelten jedoch bestimmte Freibeträge. Einkommensteuer fällt erst an, wenn Ihr Gewinn den Grundfreibetrag überschreitet (2026: 12.348). Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn Ihr Gewinn über 24.500 € liegt. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie zudem von der Umsatzsteuer, solange Sie die geltenden Umsatzgrenzen einhalten. Vollständig steuerfrei ist ein Kleingewerbe daher nur bei sehr geringem Gewinn.
Wie viel darf ich verdienen, ohne ein Kleingewerbe anzumelden?
Grundsätzlich müssen Sie ein Gewerbe anmelden, sobald Sie eine selbstständige, regelmäßige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, unter der Sie automatisch kein Gewerbe brauchen. Auch kleine Einnahmen können bereits meldepflichtig sein, wenn sie regelmäßig entstehen. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung durch die Industrie- und Handelskammer, das Finanzamt oder eine Steuerberatung helfen, die individuelle Situation richtig einzuschätzen.
In welchen Bereichen eignet sich ein Kleingewerbe besonders als Nebengewerbe?
Ein Kleingewerbe eignet sich als Nebengewerbe besonders für Bereiche wie Handel, Handwerk, Dienstleistungen, kreative Tätigkeiten oder den Online-Bereich. Es ermöglicht angehenden Gewerbetreibenden, ihre Geschäftsidee flexibel neben dem Hauptjob zu testen und zusätzliche Einkünfte zu erzielen, ohne den Lebensunterhalt zu gefährden. Die einfache Struktur, geringe Bürokratie und steuerliche Erleichterungen machen den Einstieg unkompliziert.
Muss ein Kleingewerbe bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden?
Ob ein Kleingewerbe bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden muss, hängt von der persönlichen Situation ab. Beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in jedem Fall meldepflichtig, da das Einkommen angerechnet wird und auch der zeitliche Umfang den Leistungsanspruch beeinflussen kann. Ohne Leistungsbezug besteht hingegen keine Meldepflicht.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Umsatzsteuergesetz (UStG):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Gesamte Rechtsvorschrift für Handelsgesetzbuch (HGB):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz